Die neue Vorschrift B197 ermöglicht es Führerscheinbewerbern, trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug später auch auf Schaltwagen zu fahren. Diese Regelung gilt:
- Keine Einschränkungen im Führerschein
- Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
- Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
Voraussetzungen:
- Mindestens 10 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen
Beim Ersterwerb der Klasse B197 entstehen im Vergleich zum "normalen" Pkw-Führerschein
keine zusätzlichen Kosten, da die vorgeschriebenen zehn Fahrstunden in die Ausbildung integriert sind.